Einige Bemerkungen zum
Protokoll ueber die Sitzung 12.1.33
(Gremium-Sitzung
ueber die Vier Gesetzentwuerfe)
von Ulrich von Beckerath,
14.1.33.
RUECKSTROM UND ZINS.
Ich moechte ergaenzend folgendes
bemerken : Ein Zins Null waere nicht gerade eine Hemmung
fuer den Rueckstrom; nur
werde bei einem Zins Null weder die Bank ein Interesse daran haben, Schecks zurueck zu fordern, noch werde irgend jemand ein
Scheckdarlehen bei der Bank aufnehmen, denn ein Zins null zeigt ja gerade an,
dass ausreichend Zahlungsmittel vorhanden sind. Bei einem Zins Null hat also
eine Scheckbank keine Moeglichkeit sich zu betaetigen. Ferner stehen bei einem Zins Null auch zinslose
Pfandbriefe auf pari. Kleingestueckelte Pfandbriefe wuerden dann als Zahlungsmittel verwendet werden koennen, ebenso kleingestueckelte
Staatsanleihen und andere, als sicher angesehene Papiere. Kuenftige
Gueter werden bei einem Zins Null ebenso hoch geschaetzt werden, als gegenwaertige.
Es ist vielleicht nicht ueberfluessig, sich das alles
klar zu machen.
GOLDDECKUNG UND STAATSAUFSICHT
Als Adam
Smith schrieb, da war die Metalldeckung fuer
Noten allgemein vorgeschrieben, auch in Schottland. Die Gesetzgebung jener Tage
hatte die Bedeutung des Rueckstroms keineswegs
erkannt, ebenso wenig wie uebrigens die meisten
Schriftsteller jener Zeit. Noch der scharfsinnige Steuart
hielt langfristige Hypotheken fuer eine gute, ja natuerliche Unterlage der Noten. Im Volker erklaerte man die Kurzfristigkeit der Darlehen der
schottischen Notenbanken ganz allgemein aus der "Brutalitaet"
des schottischen Volkscharakters und besonders der schottischen Geldleute. Adam
Smith scheint fast der einzige gewesen zu sein, der sich mit dem Rueckstrom eingehend beschaeftigt
hat, aber auch Smith erkannte die ueberragende
Bedeutung des Rueckstroms nicht und ferner nicht,
dass die Metalldeckung nur ein schlechter Ersatz fuer
den Rueckstrom ist. Smith verlangte die Metalldeckung
der Noten, um nach Einschaltung dieses Sicherheitsventils die
Notenbanken von jeder Staatsaufsicht zu befreien. Die betreffende Stelle in
seinem Hauptwerk blieb aber ganz unbeachtet, und auch die Professoren der
Volkswirtschaftslehre sind auf diesen Gesichtspunkt nie zurueckgekommen, wahrscheinlich, weil sie das Werk nur fluechtig gelesen hatten.
Bth. 14.1. 33
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Anmerkung: Ich habe die Protokolle dieses Gremiums in
Rittershausens Bibliothek und Papieren nicht gesehen. Beckerath waren sie, so
viel ich weiss verbrannt. Es existiert daher
vielleicht keine vollstaendige Ausgabe von ihnen
mehr. Nur einige der Aeusserungen und Beitraege, wie der obige, sind mir zugaengig
gewesen und sie werden hier als Beitraege zu einem
Handbuch ueber die Geldfreiheit zusammengetragen.
J.Z. 25/1/83.
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First published in: Ulrich von
Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe,
Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima, Australia, 1983. Page
573.